[Selbstvertretung und Selbstorganisation von Einrichtungen der Familienbildung – welche Gestalt brauchen sie?] neuer Kommentar

andreas_zieske schreibt unter Selbstvertretung und Selbstorganisation :
Lösung (2) ist aus meiner Sicht die schwierigste, da es für die Mitgliedseinrichtungen quasi ein zurück zu alten BAG darstellen würde (schwer zu vermitteln). Also hohes Risiko, dass wir Mitglieder verlieren. Dann bedarf es einer Satzung, eines Vorstands etc. – die jetzt geltende Geschäftsordung ist da flexibler und kann – wie gesagt – auch einfacher angepasst werden.
Dabei fällt mir auch ein: Bisher war es auch ein Vorteil für die Familienbildung, dass sie bei Bedarf quasi als eaf auftreten kann und damit ein gewisses Gewicht mitbringt (über das Gewicht der inzwischen 73 Mitglieder hinaus). 🙂