[Selbstvertretung und Selbstorganisation von Einrichtungen der Familienbildung – welche Gestalt brauchen sie?] neuer Kommentar

andreas_zieske schreibt unter Selbstvertretung und Selbstorganisation :
Hallo, ja diese drei Möglichkeiten sind mir ebenfalls durch den Kopf gegangen. Ich halte auch alle drei für prinzipiell machbar. Mehr fallen mir auch nicht ein, ich bin aber gespannt, ob es weitere gibt.
Lösung (1) erscheint mir aus vielen Gründen die einfachste: Die Mitgliedseinrichtungen Bundeskonferenz müssten sich nicht für eine neue Mitgliedschaft entscheiden, die Satzung der eaf müsste nicht (oder nur marginal) verändert werden, dafür würde die eaf mit ihrem Teil “Forum Familienbildung” Mitglied beim CI werden und durch Kooperationsvertrag das CI mit Geschäftsführung und Servicestelle (wie immer die auch aussieht) beauftragen. (Wenn ich recht verstanden habe, wäre das aber auch nur mit Kooperationsvertrag und ohne Mitgliedschaft der eaf möglich.) Sinnvoll wäre es dann unter dem Dach einer solchen Servicestelle auch die familienbezogene Erwachsenenbildung mit einzubeziehen. Die Selbstorganisation der Bundeskonferenz könnte voraussichtlich mit den Mitgliedsbeiträgen grundständig finanziert werden und gemeinsam mit der “neuen” Servicestelle geleistet werden.
Mir fällt zudem ein, dass die gesamte Selbstorganisation des Forums Familienbildung unter dem Dach der eaf durch eine Geschäftsordnung geregelt ist. D.h. diese lässt sich wesentlich einfacher verändern und anpassen als wenn wir über die Satzung gehen müssen. Z.B. ist laut Satzung die Servicestelle “Bestandteil” des Forums Familienbildung – das lässt durchaus zu, dass diese “Einrichtung” auch von einem Kooperationspartner “betrieben” wird – das Binnenverhältnis würde sich über besagte Geschäftsordnung gestalten lassen.
Ich sehe in dieser Lösung auch den Vorteil darin, dass sie uns zusätzlich Zeit verschafft, um die Strukturen unter den neuen Bedingungen weiterzuentwicklen.