für Veranstaltungen mit Online-Buchung
 

Anmeldung

Die Teilnahme an einer Veranstaltung des Anbieters setzt eine Anmeldung voraus. Für jede digitale oder präsentische Veranstaltung des Anbieters wird eine Online-Anmeldung angeboten.

Durch die Anmeldung erkennt der Kunde bzw. die Kundin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters an. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung der Teilnahmegebühr, die für diese Veranstaltung gilt, sobald die Teilnahme vom Anbieter in Form einer Auftragsbestätigung bestätigt wurde.

Anmeldebestätigung und Auftragsbestätigung

Der Kunde bzw. die Kundin erhält nach Eingang der Online-Anmeldung zunächst eine Bestätigung seiner bzw. ihrer Anmeldung.  Hierbei handelt es noch nicht um eine Auftragsbestätigung. Außerdem erhält der Kunde bzw. die Kundin zeitnah eine Zusage oder eine Bestätigung für seine/ihre Platzierung auf eine Warteliste für die Veranstaltung oder erhält eine Absage. Eine Zusage, ggf. Absage oder Bestätigung für eine Platzierung auf der Warteliste der Veranstaltung wird zeitnah nach Eingang der Anmeldung versandt.
 Anfragende auf Wartelistenplätzen erhalten spätestens nach Ende der Anmeldefrist eine Zu- oder Absage per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Im Fall der Zusage handelt es sich um die Auftragsbestätigung.

Indem der Kunde bzw. die Kundin die gewünschten Leistungen über die Online-Anmeldung auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ klickt, gibt er bzw. sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags mit den gewünschten Leistungen gegenüber dem Anbieter ab. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden bzw. bei der Kundin, spätestens mit Bereitstellung der bestellten Leistung durch den Anbieter zustande. Die Bezeichnung „Kostenpflichtig bestellen“ gilt auch für Veranstaltungen, die zu 100% rabattiert sind.  Die Kostenpflichtigkeit für die Teilnahme an 100% rabattierten Veranstaltungen ruht. Sie kann nur aufgrund der Stornierungsbedingungen wieder aufleben.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Teilnahme ohne Auftragsbestätigung.

Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen. Nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB ist das Widerrufsrecht  ausgeschlossen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im  Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht vom Anbieter zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind. Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Anbieter zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind.

Absage oder Verlegung der Veranstaltung durch den Anbieter

Muss eine Veranstaltung wegen zu geringer Anmeldezahl oder infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, welche vom Anbieter nicht zu vertreten sind, abgesagt werden, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmebeiträge erstattet, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Muss eine Veranstaltung wegen Unmöglichkeit der Ausrichtung an der geplanten Tagungsstätte, welche vom Anbieter nicht zu vertreten ist, an eine andere Tagungsstätte in angemessener Entfernung zur ursprünglichen Tagungsstätte verlegt werden, bleibt der Vertrag bestehen. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin durch die Absage bzw. Ortsänderung entstehen, kommt der Veranstalter (außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) nicht auf.

Abmeldung / Absagen / Stornierungsbedingungen

Alle Veranstaltungen kosten Geld. Die förderfähigen Veranstaltungskosten, aufgeteilt auf die geplanten Teilnehmer:innen, werden in Euro pro Person angezeigt. Es wird demzufolge eine Teilnahmegebühr pro Person angezeigt. Der Veranstalter kann nur die Veranstaltungsbuchungen mit dem Fördergeber abrechnen, die tatsächlich wahrgenommen wurden. Wenn gebuchte Teilnehmer:innen nicht erscheinen oder ihre Teilnahme stornieren, werden von den förderfähigen Veranstaltungskosten aufgrund der geringeren Teilnahme nur Teile gefördert. Der daraus resultierende Förderausfall pro Platz wird den Verursacher:innen in Rechnung gestellt bzw. mit den geleisteten Zahlungen der betreffenden Teilnehmer:innen verrechnet. Diese Kostenersatzpflicht gilt insbesondere, wenn die Veranstaltung mit einem Rabatt von 100 % angeboten wird, da die Förderung diesen Rabatt nur für jeden wahrgenommenen Veranstaltungsplatz vorsieht.

Die Stornierungsbedingungen gelten unabhängig vom Absagegrund. Gelten für eine Veranstaltung besondere Stornierungsbedingungen, werden diese in der Ausschreibung dieser Veranstaltung separat angegeben.

Datenverarbeitung

Die Anmelde- und Teilnahmedaten werden ausschließlich für Zwecke der Vertragsanbahnung und der vertraglichen Abwicklung der Veranstaltung verwendet. Dazu gehören:

  • Vertragsdaten
  • Kundendaten, bestehend aus Vor- und Zunamen, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse
  • Teilnehmendendaten pro Veranstaltung für die Weitergabe an den Zuwendungsgeber im Rahmen der jeweiligen Zuwendungsbedingungen bzw. Ablieferungspflicht

Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt nach Maßgabe der Vorgaben des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD).

Die Teilnehmendendaten werden im Bedarfsfall an die Tagungsstätte, wo die Veranstaltung stattfindet, übermittelt.

Fortbildungsmaterialien, die vor, in oder nach den Veranstaltungen an die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen herausgegeben werden, sind OER (open educational resources). Auf urheberrechtlich anderweitig geschütztes Material wird gesondert hingewiesen.

Stand: Oktober 2025